ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH
Holtzendorffstr. 18, 14057 Berlin
1. Definitionen
1.1 Der Kunde: Unternehmer im Sinne des BGB / Kaufmann im Sinne des HGB
1.2 Bedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.3 Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten Ihre Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Kunden.
Wir: Lieferant RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH, sowie deren Servicepartner
Preis: In Angebot genannter Preis
Produkte: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Waren, Lizenzen und Dienstleistungen
Serviceangebote: In Angebot und Auftragsbestätigung aufgeführte Serviceleistungen
Servicepartner: Wir oder die von uns beauftragten Serviceunternehmen
Software: Betriebs- oder Anwendungs-Software. Für die von RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH gelieferte jedoch nicht von RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages. Die Lizenzbedingungen sind vom Kunden zu akzeptieren.
2. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vorliegende Geschäftsbeziehung (z. B. Kauf und/oder Service-Vertrag) zwischen uns und Ihnen sowie auf alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern.
3. Angebote / Vertragsschluss / Produktänderungen
Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 14 Tagen gültig. Aufträge können ausschließlich durch Rücksendung des unterzeichneten Angebotes erteilt werden. Wir behalten uns vor, Produkte jederzeit zu ändern, soweit die geänderten Produkte keine geringere Funktionalität und Leistung aufweisen und unter Berücksichtigung der wechselseitigen Interessen für Sie zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Angegebene Produktpreise sind Nettopreise, beinhalten keine Versand-, Versicherungs- Bearbeitungs- und Installationskosten sowie Steuern; diese Kosten werden gesondert berechnet. Wir behalten uns vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z. B. für Komponenten und Serviceleistungen) entsprechend anzupassen sowie für Vertragsbearbeitung eine Gebühr in Höhe von 250,00 EUR / Vertrag zu erheben. Für die Vermittlung von Leasingverträgen verrechnen wir gesonderte Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,94 % der Netto-Auftragssumme. Wir behalten uns vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart sofort nach Rechnungsdatum/Legung ohne Abzug fällig. Überschreitet der Kunde die Zahlungsfrist, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß BGB zu fordern. Alle offenen Forderungen werden im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sofort fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.
5. Lieferung / Eigentumsvorbehalt
Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen und Fakturierung solcher Teillieferungen berechtigt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Spähre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vor bezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn Sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über. Sind Sie Kaufmann, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften: Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
6. Prüfung, Rücksendung von Produkten
Der Kunde hat die Ware unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 4 Werktagen ab Eingang beim Lieferant erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Rücksendungen gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Soweit wir aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmen, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten sind hierbei von Ihnen zu tragen.
7. Gewährleistung
Gewährleistung gilt für 12 Monate für alle gelieferten Produkte, gerechnet ab Gefahrübergang (Lieferung oder Installation). Die Geltendmachung von Mängelrechten des Kunden setzt voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. In der Bearbeitung einer Mangelanzeige des Kunden durch uns ist kein Anerkenntnis des Mangels zu sehen. Die Bearbeitung einer Mangelanzeige führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein. Dies gilt auch wenn wir auf Mangelanzeige des Kunden eine Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen. Eine Nachbesserung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nachbesserung auslösenden Mangels und evtl. im Wege der Nachbesserung neu entstandene Mängel Einfluss haben. Soweit nachfolgend nichts anderes genannt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden- gleich aus welchen Rechtsgründen- ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Bei Verkauf von Gebrauchtware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwerben wir mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Wir leisten insbesondere nicht Gewähr
- für Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die Modifikation oder Konfiguration der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
- wenn Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von uns nicht gefolgt, Änderung an Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterial, das nicht den Originalspezifikationen entspricht, verwendet wird;
- für die Geeignetheit der Produkte (insbesondere Software) für einen bestimmten Verwendungszweck;
- für Leistungen, die Ihren Vorgaben entsprechend erbracht wurden;
- gebrauchte Gegenstände
- für mechanischem Verschleiß und Verschmutzung unterliegenden Teilen und Baugruppen (wie z. B. Lüftern, Bandlaufwerken, CD/DVD-Laufwerken), sofern eine etwaige Funktionsstörung erst nach einen Zeitraum von über sechs Monaten nach Lieferung auftritt.
Nicht in der Gewährleistung enthalten sind auch nach dem Stand der Technik erforderliche (vorbeugende) Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, der Ersatz von Verbrauchsmaterialien und Disketten, jegliche Arbeiten, die nicht zur Instandsetzung erforderlich sind, sowie am elektrischen Umfeld und die Beseitigung von Kundenviren. Zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verwenden wir Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind. Schlägt dies fehl, gelten die vorstehenden Vorschriften hinsichtlich unserer Gewährleistung entsprechend. Erfüllungsort der Mängelbeseitigung sind unsere Firmenräume. Andere Erfüllungsorte können vertraglich vereinbart werden. Dadurch bedingte Mehrkosten trägt der Kunde. Kosten des An- und Abtransportes für Waren zum/vom Erfüllungsort tragen Sie. Die Gewährleistung umfasst in jedem Falle ausschließlich den Austausch von Hardware-Komponenten, nicht jedoch ggf. in diesem Zusammenhang erforderliche weitere Arbeiten (Datensicherung, Datenübernahme, Rekonfiguration). Diese werden von uns jedoch auf Ihren Wunsch im Rahmen von Serviceleistungen erbracht. Haben Sie uns wegen Gewährleistungsansprüchen in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltende Mangel auf einem Umstand beruht, der uns nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so sind uns alle hierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.
8. Serviceleistungen
Serviceleistungen (d. h. Installations-, Integrations-, Instandsetzungs-, Kennzeichnungs-, Entsorgungs-, Trainings- oder Beratungsleistungen) werden durch uns oder von uns beauftragte Servicepartner erbracht. Unsere Serviceleistungen werden grundsätzlich nach Aufwand € 22,- je angefangene Viertelstunde je Fahrtstunde werden € 39,- berechnet zuzüglich 0,49 € je Kilometer. Im Umkreis bis 5 Kilometer der RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH gilt eine Fahrkostenpauschale in Höhe von € 18,-. Dienstleistungen außerhalb unserer Geschäftszeiten berechnen wir mit 50% Aufpreis. Diese Preise sind generell Bestandteil eines zwischen Ihnen und uns für die jeweilige Serviceleistung schriftlich geschlossenen Dienstleistungsvertrages. Werden für unsere Serviceleistungen ausnahmsweise pauschale Vergütungen, z. B. für Software-Installationen, vereinbart, so kann dies nur schriftlich erfolgen. Hierbei schulden wir den Erfolg der vereinbarten Leistung nur insoweit, als dies einem guten Fachmann unter den gegebenen Umständen technisch möglich ist oder gewesen wäre. Die vereinbarte pauschale Vergütung wird insbesondere auch dann fällig, wenn uns Ihrerseits vor Auftragserteilung relevante technische oder sonstige Informationen nicht mitgeteilt wurden, Software oder hardwaretechnische Probleme auch mit Hilfe der jeweiligen Hersteller-Hotline nicht in angemessener Zeit lös- oder behebbar sind, bzw. Eigenschaften der eingesetzten Hard- bzw. Software den Erfolg nachhaltig behindern.
9. Haftung
Wir schließen jegliche Haftung, insbesondere für den Verlust von Daten oder entstehende Betriebsunterbrechungen aus. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer Schadens mindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch Vornahme ordnungsgemäßer regelmäßiger Datensicherung und deren dauerhafter fachgerechter Aufbewahrung. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z. B. entgangener Gewinn).
10. Software
Soweit der Datenträger physische Mängel aufweist, gelten ausschließlich unsere Bestimmungen. Im übrigen gilt: Für von uns gelieferte, nicht von uns selbst hergestellte, Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags des jeweiligen Herstellers. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich, diese anzuerkennen. Wir leisten weder Gewähr für Fehler bei der Auswahl von Software, für von Ihnen oder Dritte in Ihrem Auftrage selbst durchgeführte Installationen oder für das Zusammenwirken gelieferter Software mit von Ihnen gestellter und nicht von uns gelieferten Hard- und Software-Komponenten. Ausnahmen sind schriftlich im Auftrag oder Vertrag zu fixieren. Gewährleistungsansprüche zu Softwareprodukten sind ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Hersteller geltend zu machen.
11. Höhere Gewalt
Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z. B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
12. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntgewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
13. Kündigung
Wir sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden oder Sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.
14. Ihre Obliegenheiten als Kunde
Die folgenden Gesichtspunkte liegen in Ihrem Verantwortungsbereich:
- Wahl des Produkts und dessen Geeignetheit für einen bestimmten Zweck
- Ihre Kommunikationskosten mit RA-MICRO Berlin-Brandenburg GmbH. Integrationsprodukte deren Eigenschaften, Lizenzen, im Auftrag des Kunden beschaffte, aber nicht zur Konfiguration verwendete Integrationsprodukte.
Darüber hinaus erklären Sie Sich bereit, uns alle zu unserer Leistungserbringung erforderlichen Informationen zu erteilen, uns Zugang zu den Produkten zu gewährleisten sowie notwendige Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Vor Durchführung von Gewährleistungs- oder Serviceleistungen werden Sie alle nicht von uns eingebauten Komponenten, Produkte etc. entfernen, sowie Sicherungskopien von Dateien und Programmen erstellen.
15. Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingung im Zusammenhang mit der Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen.
1) Verpflichtung nach dem Bundesdatenschutzgesetz
Die Firma RA-Micro Berlin Brandenburg verpflichtet sich im Rahmen ihrer beauftragten Tätigkeit an die geltenden Datenschutzvorschriften zu halten, d.h. alle nach dem Gesetz notwendigen Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen durchzuführen und einzuhalten.
Soweit Aufträge im Sinne des § 11 Abs. 5 BDSG durch RA-Micro für den Kunden ausgeführt werden, finden diese auf der Grundlage einer schriftlichen Beauftragung statt. Es werden ausschließlich Prüfungen oder Wartungen automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen vorgenommen. Es werden keine Daten des Kunden oder für den Kunden erhoben, verarbeitet oder genutzt. Sollte der Kunde das Löschen von eigenen Daten, bzw. die Entsorgung von Datenverarbeitungsanlagen wünschen, so ist dies durch einen gesonderten Auftrag schriftlich zu vereinbaren.
Der Kunde kann RA-Micro die erforderlichen Weisungen erteilen, um die Erfüllung um die Anforderungen des Datenschutzes zu gewährleisten. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen der Art und des Umfanges des Zutritts zu den Geschäftsräumen, die Durchführung der erforderlichen Arbeiten und den Umgang mit den gespeicherten Daten.
2) Personenbezogene Daten
Soweit im Rahmen des Auftragsverhältnisses mit dem Kunden personenbezogene Daten des Kunden oder eines Dritten eingesehen werden können oder eingesehen werden, wird dies im Rahmen der jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen und dem erteilten Auftrag erfolgen. Ein Zugriff auf Daten, insbesondere deren Erhebung (Beschaffung von Daten), Verarbeitung (Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen) sowie Nutzung (jede Verwendung, soweit es sich nicht um Verarbeitung handelt), erfolgt im Rahmen der Prüfung oder Wartung automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen nicht. Es werden keine Kopien oder Duplikate ohne gesonderte Beauftragung des Kunden erstellt.
Der Kunde sichert zu, dass sämtliche personenbezogenen Daten nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Bundesdatenschutzgesetzes oder anderer Rechtsvorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Der Kunde sichert weiterhin zu, dass sämtliche Daten vor Durchführung jeglicher Wartungsarbeiten ordnungsgemäß gesichert sind.
3) Datengeheimnis
RA-Micro verpflichtet sich, bei der beauftragten Tätigkeit das Datengeheimnis zu wahren. RA-Micro verpflichtet sich, die gleichen Geheimnisschutzregeln zu beachten, wie sie dem Kunden obliegen.
Ist der Kunde ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder eine Rechtsanwalts- oder Steuerberaterkanzlei, werden die von der jeweiligen Berufsgruppe einzuhaltenden Verpflichtungen eingehalten. Der Umfang der jeweiligen Verschwiegenheitspflicht ist RA-Micro bekannt und wird im selben Umfang – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – wie bei den jeweiligen Kunden eingehalten. Die vorgenannten Verpflichtungen erstrecken sich auch auf die persönlichen Daten des Kunden selbst. Sie besteht nicht, wenn eine behördliche oder gerichtliche Verpflichtung dies notwendig macht.
RA-MICRO sichert zu, dass im Rahmen der Beauftragung tätigen Mitarbeiter sämtlich mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des allgemeinen und vorgenannten berufsgruppenspezifischen Datenschutzes vertraut sind und auch auf die besonderen Verschwiegenheitspflichten verpflichtet wurden. Die Verschwiegenheitserklärungen gelten auch gegenüber den jeweiligen Angestellten des Kunden. Notwendige Mitteilungen erfolgen ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber und von diesem benannten Dritten. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit fort. RA-MICRO überwacht die Einhaltung.
4) Durchführung des Auftrages
Werden Prüfungs- oder Wartungsarbeiten automatisierter Verfahren oder von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt oder ist die Mitnahme von dem Kunden gehörenden EDV-Anlagen, Geräten oder Teilen hiervon notwendig, so erfolgt die Durchführung des Auftrages nach dem BDSG. Es wird gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen, und dass personenbezogene Daten nicht verarbeitet, genutzt und nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden.
Die Durchführung der Wartungsarbeiten wird grundsätzlich in den Räumen des Kunden bzw. soweit notwendig in den Räumen der Firma RA-Micro, durch zur Verschwiegenheit gemäß vorgenannter Nr. 3 verpflichteten Mitarbeitern der Firma RA-Micro, stattfinden. Der Kunde ist verpflichtet dem im Rahmen des Auftrages tätigen Mitarbeiter einen Arbeitsplatz zuzuweisen, von dem aus die beauftragte Tätigkeit erfüllt wird und der Zugriff auf die Datenverarbeitungsanlage gewährleistet ist. Der Kunde legt das erforderliche Maß des Zutritts zu den Geschäftsräumen fest.
Die Mitnahme von kundeneigenen Datenverarbeitungsanlagen ist möglich. Die Mitnahme erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Beauftragung durch den Kunden. Datenträger, die vom Kunden stammen, werden besonders gekennzeichnet und unterliegen der laufenden Verwaltung. Die Datenbeständen des Kunden werden von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt und ausschließlich in den Geschäftsräumen der RA-Micro bearbeitet und aufbewahrt. Eingang und Ausgang werden dokumentiert.
Unbefugten wird bei RA-Micro der Zutritt zu Räumen und Datenverarbeitungsanlagen, in denen Aufträge des Kunden durchgeführt werden verwehrt. Datenverarbeitungssysteme können nicht von Unbefugten genutzt werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren. Soweit die bei RA-Micro getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Kunden nicht genügen, benachrichtigt der Kunde RA-Micro unverzüglich. Entsprechendes gilt für Störungen, Verstöße bei RA-Micro oder bei RA-Micro beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die im Auftrag getroffenen Festlegungen sowie bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei den beauftragten Arbeiten.
Soweit auf Wunsch des Kunden Geräte oder Unterlagen in den Besitz von RA-Micro gelangen werden nach Abschluss der Arbeiten sämtliche im Besitz von RA-Micro gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Datenbestand des Kunden stehen, dem Kunden ausgehändigt. Test- und Ausschussmaterial werden ebenso dem Kunden ausgehändigt.
Die Beauftragung von Subunternehmer ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden zugelassen. RA-Micro hat in diesem Fall vertraglich sicherzustellen, dass die für RA-Micro geltenden Regelungen auch gegenüber dem Subunternehmer gelten. Es ist die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen.
RA-Micro beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. Es werden die vertraglich vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen gewährleistet. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen können im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung angepasst werden. Wesentliche Änderungen sind schriftlich zu vereinbaren.
5) Haftung.
Für den Ersatz von Schäden, die ein Betroffener wegen einer nach dem BDSG oder anderen Vorschriften für den Datenschutz unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitungen im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, ist RA-Micro gegenüber dem Betroffenen verantwortlich. Soweit der Kunde zu Schadensersatz gegenüber dem Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff bei RA-Micro vorbehalten.
Es wird keine Haftung für den Verlust von Daten übernommen, die nicht ordnungsgemäß gesichert waren. Die Verantwortung für die Sicherung obliegt ausschließlich den Kunden.
6) Vertragsdauer
Einzelaufträge beginnen mit der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrages und enden mit Auftragserledigung. Wird ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen, ist er jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die Bestimmungen des Vertrages vorliegt, RA-Micro eine Weisung des Kunden nicht ausführen kann oder will oder RA-Micro den Zutritt des Kunden vertragswidrig verweigert.
16. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogener Nutzen oder gezogene Nutzungen durch den Kunden an den Lieferanten separat durch ein Entgelt zu vergüten. Die Vergütung muss einem anerkannten Drittvergleich standhalten und ist von keiner Partei willkürlich zu definieren. Diese Vergütung kann mit der Zurückgewährung an den Kunden verrechnet werden.
17. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der UN Kaufrechtskonvention. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Vertragpartner Kaufmann(HGB) oder Unternehmer(BGB) ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen Berlin.
18. Verschiedenes
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen und der übrigen Bestimmungen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Kündigungen bedürfen der Schriftform und sind per Einschreiben zu versenden.
Stand: 07.10.2010
Die Geschäftsführung
